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Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Friedhelm Maßong Verlags (nachfolgend „Verlag“ genannt)
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verlages sind stets freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch den Verlag. Erfolgt die Lieferung oder Leistung nach Bestellung ohne gesonderte Auftragsbestätigung, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verlag an die in seinen Angeboten genannten Preise 30 Tage ab dem Erscheinungsdatum des Angebotes gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verlages genannten Preise zzgl. Umsatzsteuer.
Für preisgebundene Printprodukte gilt gegenüber dem Endabnehmer der jeweils aktuelle, gebundene Ladenpreis. Wiederverkäufer erkennen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Preisbindung an und verpflichten sich zur Einhaltung.
Die Preise für Lieferungen verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, netto ab Lager des Verlages. Verpackungs-, Transport- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Lieferung und Leistung, Widerrufsrecht
Termine oder Fristen für Lieferungen oder Leistungen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verlag die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verlages eintreten -, hat der Verlag auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verlag, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bezüglich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verlag von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Sofern der Verlag die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 5% p.a. des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verlages.
Der Verlag ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Verlag berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Widerrufsrecht
Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Friedhelm Maßong Verlag, Stockacher Straße 6, 88662 Überlingen; Fon 07773 937967, Fax 07773 937968
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Vom Rücksenderecht ausgenommen sind Online-Lieferungen und Software, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder vom Kunden entsiegelt wurde.
§ 5 Gefahrübergang
Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verlages verlassen hat.
§ 6 Mängelansprüche
Der Verlag gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Frist für Mängelansprüche richtet sich nach dem BGB und beginnt mit dem Lieferdatum. Bei Printprodukten gelten Druckfehler nicht als Mangel, sofern durch diese die Gebrauchstauglichkeit des Werkes nicht erheblich herabgesetzt wird.
Werden Betriebs- oder Bedienungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jeder Mängelanspruch, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Kunde muss den Verlag schriftlich oder fernschriftlich unverzüglich nach Erhalt des Liefergegenstandes über den Mangel in Kenntnis setzen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verlag unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder fernschriftlich mitzuteilen.
Die Mängelansprüche regeln sich nach den laut BGB mindestens zu gewährenden Mängelansprüchen. Darüber hinausgehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
Davon unbeschadet bleiben Ansprüche des Kunden bei Mängeln, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verlages zurückzuführen sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller vertraglichen Obliegenheiten des Bestellers, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Verlages.
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware - also Ware, an der dem Verlag Eigentum oder Miteigentum zusteht - im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber vollumfänglich an den Verlag ab. Der Verlag ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verlag abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verlag berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunde gegen einen Dritten zu verlangen.
§ 8 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verlages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug sofort zahlbar.
Gerät der Kunde in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank, als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verlag ist zulässig.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Verlag haftet gegenüber dem Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die vom Verlag bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften hervorgerufen worden sind und für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt hiervon unberührt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Kunden gilt deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Überlingen.
§ 12 Änderungen
Änderungen gegenüber diesen Geschäftsbedingungen bedürfen als einzelvertragliche Regelung der Schriftform.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der ursprünglichen möglichst nahekommt.
Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung von Software (AGB-S)
Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Lieferung von Software sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten im übrigen, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird. Abweichende Regelungen in Lizenzbestimmungen einer bestimmten Software haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen.
§ 14 Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt für die Software ein eingeschränktes Nutzungsrecht, welches sich im Detail aus der jeweiligen Lizenzvereinbarung ergibt.
Der Leistungsumfang der Programme ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, ergänzend aus der Dokumentation.
Es ist Sache des Kunden, die Programme in Betrieb zu nehmen. Der Verlag ist bereit, den Kunden dabei zu unterstützen. Alle Unterstützungsleistungen (insbesondere Installation und Demonstration, Einweisung, Schulung etc.) werden, soweit nichts anders vereinbart wurde, nach Aufwand vergütet. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Unterstützung nach dem Kauf, z.B. bei Installation und Betrieb, gleichgültig ob kostenfrei oder kostenpflichtig, besteht jedoch nicht.
§ 15 Mängelansprüche
Der Verlag gewährleistet, dass die lizenzierte Software nach dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung maßgeblichen Stand der Technik technisch ausführbar ist. Weitere Gewährleistungen - insbesondere hinsichtlich einer bestimmten Gebrauchsfähigkeit - werden ausdrücklich nicht übernommen.
Über die in dieser Vereinbarung geregelten Ansprüche hinaus - gleich aus welchem Rechtsgrund - haftet der Verlag nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten, entgangenen Gewinnen oder Verlust am Firmenwert.
In jedem Fall wird die Haftung des Verlages auf den Wert der jeweiligen Einzellieferung begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht.
Die Frist für Mängelansprüche bestimmt sich nach BGB und beginnt mit Lieferung des Mediums bzw. dem Erhalt der Daten, sofern die Software ohne physisches Medium geliefert wird.
Der Kunde hat Mängelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Kunde hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Der Kunde hat den Verlag, soweit erforderlich und zumutbar, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch dem Verlag einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Der Verlag hat das Recht, Mängel zu beseitigen. Dabei braucht die Beseitigung von Mängeln, die den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigen, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version (Update) zu erfolgen.
Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde im Rahmen § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Minderung, Wandlung oder Schadenersatz verlangen.
Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die er in irgendeiner Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
Der Verlag kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelbeseitigung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.
Überlingen, im Oktober 2007